24.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 89/13
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 9. Januar 2012 — Colloseum Holding AG gegen Levi Strauss & Co.
(Rechtssache C-12/12)
2012/C 89/20
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Colloseum Holding AG
Beklagte: Levi Strauss & Co.
Vorlagefragen
Ist Art. 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) 40/94 (1) dahin auszulegen,
1.
dass eine Marke, die Teil einer zusammengesetzten Marke ist und nur infolge der Benutzung der zusammengesetzten Marke Unterscheidungskraft erlangt hat, rechtserhaltend benutzt sein kann, wenn nur die zusammengesetzte Marke Verwendung findet;
2.
dass eine Marke rechtserhaltend benutzt wird, wenn sie nur zusammen mit einer weiteren Marke verwendet wird, das Publikum in den zwei Marken selbständige Kennzeichen sieht und beide Marken zusammen zusätzlich als Marke eingetragen sind?
(1) Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke, ABl L 11, S. 1
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