10.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 73/23
Rechtsmittel, eingelegt am 11. Januar 2012 von Sheilesh Shah, Akhil Shah gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 10. November 2011 in der Rechtssache T-313/10, Three-N-Products Private Ltd/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
(Rechtssache C-14/12 P)
2012/C 73/39
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Sheilesh Shah, Akhil Shah (Prozessbevollmächtigter: M. Chapple, Barrister)
Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Three-N-Products Private Ltd.
Anträge
Die Rechtsmittelführer beantragen beim Gerichtshof,
—
das Urteil aufzuheben;
—
die Entscheidung zu bestätigen;
—
die GM-Anmeldung zur Eintragung zuzulassen;
—
der Rechtsmittelgegnerin aufzugeben, den Rechtsmittelführern die ihnen im Zusammenhang mit diesem Rechtsmittel, der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht und der Entscheidung entstandenen Kosten zu zahlen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführer tragen vor, dass dem Gericht in folgender Hinsicht Rechtsfehler unterlaufen seien:
Das Gericht habe fälschlich entschieden, dass zwischen der streitigen Marke und den beiden älteren Marken, auf die sich die Rechtsmittelgegnerin berufe (die Wortmarke AYUR und eine Bildmarke mit dem Wortbestandteil AYUR), aufgrund der geringen Unterscheidungskraft der älteren Marken und der schwachen Gesamtähnlichkeit zwischen den betreffenden Zeichen keine Verwechslungsgefahr bestehe.
Insbesondere habe das Gericht fälschlich entschieden, dass die streitige Marke zwar durch die Hinzufügung der Buchstaben U und I in der Mitte bzw. am Ende des Wortes AYUR Unterschiedlichkeit erlange, dieser Unterschied aber „nicht so ausgeprägt [sei], dass er die Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf sich lenke“.
Das Gericht habe insbesondere auch fälschlich entschieden, dass zwischen den betreffenden Zeichen weder spürbare noch wesentliche visuelle, klangliche und begriffliche Unterschiede bestünden.
Full & Egal Universal Law Academy