31.3.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 98/16
Klage, eingereicht am 20. Januar 2012 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland
(Rechtssache C-29/12)
2012/C 98/26
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und M. Noll-Ehlers, Bevollmächtigte)
Beklagte: Bundesrepublik Deutschland
Anträge der Klägerin
Die Klägerin beantragt, wie folgt zu entscheiden:
1.
Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2009/131/EG der Kommission vom 16. Oktober 2009 zur Änderung von Anhang VII der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (1) verstoßen, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht vollständig erlassen beziehungsweise der Kommission diese Vorschriften nicht vollständig mitgeteilt hat.
2.
Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 19. Juli 2010 abgelaufen.
(1) ABl. L 273, S. 12.
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