14.4.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 109/7
Vorabentscheidungsersuchen des Ankenævnet for Uddannelsesstøtten (Dänemark), eingereicht am 26. Januar 2012 — L.N.
(Rechtssache C-46/12)
2012/C 109/12
Verfahrenssprache: Dänisch
Vorlegendes Gericht
Ankenævnet for Uddannelsesstøtten
Partei des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführer: L.N.
Vorlagefrage
Folgt aus Art. 7 Abs. 1 Buchst. c in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 der Aufenthaltsrichtlinie (1), dass ein Mitgliedstaat (der Aufnahmemitgliedstaat) bei der Prüfung der Frage, ob eine Person als Arbeitnehmer, der Anspruch auf Ausbildungsförderung hat, anzusehen ist, dem Umstand Gewicht beimessen kann, dass die Person zur Absolvierung einer Ausbildung als Hauptzweck in den Aufnahmemitgliedstaat eingereist ist, mit der Konsequenz, dass der Aufnahmemitgliedstaat nicht zur Gewährung von Ausbildungsförderung an die betreffende Person verpflichtet ist (vgl. den genannten Art. 24 Abs. 2 der Aufenthaltsrichtlinie)?
(1) Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158, S. 77).
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