21.4.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 118/15
Klage, eingereicht am 9. Februar 2012 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-67/12)
2012/C 118/24
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und I. Galindo Martin)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 3, 7 und 8 der Richtlinie 2002/91/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Verbindung mit Art. 29 der Richtlinie 2010/31/EU (2) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verstoßen hat, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die zur Durchführung der genannten Artikel der Richtlinie 2002/91/EG erforderlich sind, und jedenfalls dadurch, dass es dies der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
1.
Art. 15 der Richtlinie 2002/91/EG sehe vor, dass die Mitgliedstaaten die Vorschriften, die erforderlich seien, um dieser Richtlinie nachzukommen, spätestens am 4. Januar 2006 erließen.
2.
Die Kommission müsse feststellen, dass das Königreich Spanien die in Bezug auf die Art. 3, 7 und 8 der Richtlinie 2002/91/EG erforderlichen Vorschriften bislang nicht erlassen oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt habe.
(1) ABl. 2003, L 1, S. 65.
(2) ABl. L 153, S. 13.
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