26.5.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 151/18
Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Burgos (Spanien), eingereicht am 5. März 2012 — La Retoucherie de Manuela, S.L./La Retoucherie de Burgos, S.C.
(Rechtssache C-117/12)
2012/C 151/32
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Audiencia Provincial de Burgos
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: La Retoucherie de Manuela, S.L.
Beklagte: La Retoucherie de Burgos, S.C.
Vorlagefragen
1.
Ist der Satzteil „Räumlichkeiten und Grundstücke …, von denen aus der Käufer während der Vertragsdauer seine Geschäfte betrieben hat“ in Art. 5 Buchst. b der Verordnung Nr. 2790/1999 (1) dahin auszulegen, dass er sich auf den Ort oder räumlichen Bereich beschränkt, von denen aus während der Vertragsdauer die Waren verkauft bzw. die Dienstleistungen erbracht wurden, oder kann er sich auf das gesamte Gebiet beziehen, in dem der Käufer während der Vertragsdauer seine Geschäfte betrieben hat?
2.
Sollte sich der Gerichtshof für die erste Auslegung entscheiden: Kann in einer Franchisevereinbarung, in der dem Franchisenehmer ein bestimmtes Gebiet zugewiesen wird, der Satzteil „Räumlichkeiten und Grundstücke“ mit dem Gebiet gleichgesetzt werden, in dem der Franchisenehmer während der Vertragsdauer seine Geschäfte betrieben hat?
(1) der Kommission vom 22. Dezember 1999 über die Anwendung von Artikel 81 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen, ABl. L 336, S. 21.
Full & Egal Universal Law Academy