23.6.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 184/2
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 8. März 2012 — Brück Edgar gegen Agentur für Arbeit Villingen-Schwenningen — Familienkasse
(Rechtssache C-126/12)
2012/C 184/03
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Brück Edgar
Beklagte: Agentur für Arbeit Villingen-Schwenningen — Familienkasse
Vorlagefrage
Ist Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a der VO Nr. 1408/71 (1) dahin auszulegen, dass er der Gewährung von (Differenz-)Kindergeld durch einen Wohnmitgliedstaat in den Fällen entgegensteht, in denen ein Kindergeldberechtigter — ebenso wie der andere Elternteil — in der Schweiz als Grenzgänger einer nichtselbständigen Beschäftigung nachgeht und dort Familienleistungen für seine im Wohnmitgliedstaat lebenden Kinder bezieht, die geringer sind als das im Wohnmitgliedstaat vorgesehene Kindergeld?
(1) Verordnung (EWG) des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu– und abwandern, ABl. L 149, S. 2., i.d. Fassung geändert durch Verordnung (EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996, ABl. L 28, S. 1., und durch Verordnung (EG) Nr. 647/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2005, ABl. L 117. S. 1.
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