26.5.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 151/20
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal do Trabalho do Porto (Portugal), eingereicht am 8. März 2012 — Sindicato dos Bancários do Norte u. a./BPN — Banco Português de Negócios, SA
(Rechtssache C-128/12)
2012/C 151/35
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal do Trabalho do Porto
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Sindicato dos Bancários do Norte, Sindicato dos Bancários do Centro, Sindicato dos Bancários do Sul e Ilhas, Luís Miguel Rodrigues Teixeira de Melo
Beklagte: BPN — Banco Português de Negócios, SA
Vorlagefragen
1.
Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz, aus dem das Diskriminierungsverbot abgeleitet wird, dahin auszulegen, dass er für Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors gilt?
2.
Verstößt die staatlich vorgeschriebene Herabsetzung von Gehältern durch das zitierte Haushaltsgesetz für das Jahr 2011, die ausschließlich auf Arbeitnehmer Anwendung findet, die im staatlichen Sektor oder im öffentlichen Unternehmenssektor tätig sind, gegen das Verbot von Diskriminierungen, da sie eine Diskriminierung aus Gründen der öffentlich-rechtlich Natur der Arbeitsbeziehung mit sich bringt?
3.
Ist das in Art. 31 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (1) niedergelegte Recht auf würdige Arbeitsbedingungen dahin auszulegen, dass es verboten ist, ohne Zustimmung des Arbeitnehmers die Vergütung herabzusetzen, wenn der Vertrag nicht geändert wird?
4.
Ist das in Art. 31 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf würdige Arbeitsbedingungen dahin auszulegen, dass es das Recht auf eine angemessene Vergütung beinhaltet, die den Arbeitnehmern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichert? (Or. 20)
5.
Verstößt die Herabsetzung der Vergütung, wenn sie nicht die einzige zur Sanierung der öffentlichen Haushalte in einer schwerwiegenden wirtschaftlichen und finanziellen Krise des Landes mögliche, erforderliche und grundlegende Maßnahme darstellt, gegen das in Art. 31 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte Recht, da sie den Lebensstandard sowie die finanziellen Verpflichtungen, die die Arbeitnehmer und ihre Familien vor der Herabsetzung der Vergütung eingegangen sind, gefährdet?
6.
Verstößt die Herabsetzung der Vergütung, die der portugiesische Staat auf diese Weise vorgeschrieben hat, soweit sie weder vorgesehen noch für die Arbeitnehmer vorhersehbar war, gegen das Recht auf würdige Arbeitsbedingungen?
(1) ABl. 2000, C 364, S. 1.
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