16.6.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 174/15
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Deutschland) eingereicht am 8. März 2012 — Magdeburger Mühlenwerke GmbH gegen Finanzamt Magdeburg
(Rechtssache C-129/12)
2012/C 174/23
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Magdeburger Mühlenwerke GmbH
Beklagter: Finanzamt Magdeburg
Vorlagefrage
Hat die Entscheidung der Kommission vom 20. Mai 1998 (Nr. K(1998) 1712) (1) dem deutschen Gesetzgeber einen Umsetzungsspielraum bei der Ausgestaltung des § 2 Satz 2 Nr. 4 Investitionszulagengesetz (InvZulG 1996) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999 vom 19. Dezember 1998 belassen, wonach durch diesen eine Regelung gedeckt wäre, die hiervon betroffene Investitionen begünstigt, bei denen die bindende Investitionsentscheidung vor Ablauf der Frist zur Umsetzung der Kommissionsentscheidung bzw. vor Veröffentlichung der beabsichtigten Maßnahmen im Bundessteuerblatt (BStBl) getroffen wurde, die Lieferung des Investitionsgegenstands sowie die Festsetzung und Auszahlung der Zulage aber danach erfolgt?
(1) Entscheidung der Kommission Nr. 1999/183/EG über mögliche staatliche Beihilfen Deutschlands zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Deutschlands auf der Grundlage bestehender Beihilferegelungen mit regionaler Zielsetzung, ABl. L 60, S. 61
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