5.5.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 133/20
Klage, eingereicht am 9. März 2012 — Europäische Kommission/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-130/12)
2012/C 133/37
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Guerra e Andrade und J. Hottiaux)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2009/113/EG der Kommission vom 25. August 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder zumindest der Kommission nicht mitgeteilt hat,
—
der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 14. September 2010 abgelaufen.
(1) ABl. L 223, S. 31.
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