14.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/3
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social número 1 de Córdoba (Spanien), eingereicht am 17. April 2012 — Rafaela Rivas Montes/Instituto Municipal de Deportes de Córdoba (IMDECO)
(Rechtssache C-178/12)
2012/C 209/04
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Social número 1 de Córdoba
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Rafaela Rivas Montes
Beklagte: Instituto Municipal de Deportes de Córdoba (IMDECO)
Vorlagefragen
1.
Ist es mit dem gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz (in seiner Auslegung durch den EuGH) vereinbar, wenn eine bestimmte öffentliche Verwaltung (hier das IMDECO) zur Berechnung der Dienstalterszulage ihrer Beschäftigten ausschließlich auf die beamten- bzw. arbeitsrechtliche Natur des mit ihnen bestehenden Rechtsverhältnisses abstellt und daher im ersten Fall (bei Beamten) nach Maßgabe der geltenden Ley estatal funcionarial unterschiedslos alle in den Bereichen der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen zuvor und gegenwärtig geleisteten Dienste (d. h. sowohl für die erstgenannte besondere öffentliche Verwaltung — IMDECO — als auch für jede andere öffentliche Verwaltung) berücksichtigt, während sie im zweiten Fall (bei Arbeitnehmern) nach Maßgabe der geltenden Ley estatal laborial und der zu ihrer Auslegung ergangenen Rechtsprechung nur die gegenwärtig und zuvor für diese besondere öffentliche Verwaltung (IMDECO) geleisteten Dienste berücksichtigt, und dies auch nur, wenn es zu keiner zeitlichen Unterbrechung der Kette der diese effektiven Dienste umfassenden Verträge, die die Annahme des Bruches der wesentlichen Einheit des Arbeitsverhältnisses zulässt, gekommen ist, da in diesem Fall die unmittelbar vor dem Bruch liegenden Arbeitstage unberücksichtigt bleiben?
2.
Sollte die erste Frage verneint werden (der EuGH also der Ansicht sein, dass ein solches Verhalten einer öffentlichen Verwaltung — hier des IMDECO — gegen den gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstößt): Könnte der Gleichheitsgrundsatz im vorliegenden Fall durch eine Anwendung der Ley estatal funcionarial auf diese Arbeitnehmer wiederhergestellt werden?
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