28.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 227/7
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social no 1 de Benidorm (Spanien), eingereicht am 26. April 2012 — Concepción Maestre García/Centros Comerciales CARREFOUR S.A.
(Rechtssache C-194/12)
2012/C 227/11
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Social no 1 de Benidorm
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Concepción Maestre García
Beklagte: Centros Comerciales CARREFOUR S.A.
Vorlagefragen
1.
Steht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung einer Auslegung der nationalen Regelung entgegen, nach der es nicht möglich ist, den Urlaubszeitraum zu unterbrechen, um zu einem späteren Zeitpunkt den gesamten — oder verbleibenden — Urlaub in Anspruch zu nehmen, wenn vor seiner Inanspruchnahme unerwartet eine Arbeitsunfähigkeit eintritt und Gründe der Produktivität oder Organisation vorliegen, die seiner Inanspruchnahme zu einem späteren Zeitpunkt entgegenstehen?
2.
Steht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung einer Auslegung der nationalen Regelung entgegen, nach der der Arbeitgeber einseitig eine Urlaubszeit festlegen kann, die mit einer Arbeitsunfähigkeit zusammenfällt, wenn der Arbeitnehmer sich nicht zuvor dahin gehend geäußert hat, dass er den Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt in Anspruch nehmen möchte und eine Vereinbarung zwischen den Arbeitnehmervertretern im Betrieb und dem Unternehmen existiert, nach der dies möglich ist?
3.
Steht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung einer Auslegung der nationalen Regelung entgegen, nach der es möglich ist, aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht in Anspruch genommenen Urlaub finanziell zu vergüten, wenn der Urlaub aus Gründen der Produktivität oder Organisation tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden kann, auch wenn der Arbeitsvertrag nicht beendet ist?
(1) ABl. L 299, S. 9.
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