7.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 200/7
Vorabentscheidungsersuchen des Cour constitutionnelle (vormals Cour d'arbitrage) (Belgien), eingereicht am 26. April 2012 — I.B.V. & Cie SA (Industrie du bois de Vielsalm & Cie SA)/Région wallonne
(Rechtssache C-195/12)
2012/C 200/12
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour constitutionnelle (vormals Cour d'arbitrage)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: I.B.V. & Cie SA (Industrie du bois de Vielsalm & Cie SA)
Beklagte: Région wallonne
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 7 der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG (1), gegebenenfalls in Verbindung mit den Art. 2 und 4 der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt (2) und mit Art. 22 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG (3) im Licht des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes, des Art. 6 des Vertrags über die Europäische Union und der Art. 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass er
a)
nur auf die Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung im Sinne von Anhang III der Richtlinie Anwendung findet,
b)
verlangt, zulässt oder verbietet, dass eine Fördermaßnahme wie die in Art. 38 § 3 des Dekrets der Wallonischen Region vom 12. April 2001 zur Organisation des regionalen Elektrizitätsmarktes enthaltene für alle Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Verfügung steht, die hauptsächlich Biomasse verwerten und die in dem genannten Artikel festgelegtenVoraussetzungen erfüllen, mit Ausnahme der Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die hauptsächlich Holz oder Holzabfälle verwerten?
2.
Ist die Frage anders zu beantworten, wenn die Kraft-Wärme-Kopplungsanlage hauptsächlich nur Holz oder im Gegenteil nur Holzabfälle verwertet?
(1) ABl. L 52, S. 50.
(2) ABl. L. 283, S. 33.
(3) ABl. L 140, S. 16.
Full & Egal Universal Law Academy