14.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/4
Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts (Deutschland) eingereicht am 3. Mai 2012 — Sumitomo Chemical Co. Ltd
(Rechtssache C-210/12)
2012/C 209/06
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundespatentgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: Sumitomo Chemical Co. Ltd
Vorlagefragen
1.
Ist Artikel 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Pflanzenschutzmittel (1) dahin auszulegen, dass es der Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikates für ein Pflanzenschutzmittel nicht entgegensteht, wenn eine gültige Genehmigung nach Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/414/EWG erteilt wurde?
2.
Falls die Frage 1 bejaht wird:
Ist es nach Artikel 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 erforderlich, dass die Genehmigung zum Zeitpunkt der Anmeldung des Zertifikats noch in Kraft ist?
3.
Falls die Frage 1 verneint wird:
Ist Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1610/96 dahin auszulegen, dass eine Anmeldung bereits vor Beginn der dort genannten Frist eingereicht werden kann?
(1) ABl. L 198, S. 30
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