7.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 200/8
Klage, eingereicht am 16. Mai 2012 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-245/12)
2012/C 200/15
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, B. Simon und K. Herrmann)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 26 Abs. 1 der Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
gegen die Republik Polen gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV wegen Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Umsetzung der Richtlinie 2008/56/EG ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 93 492 EUR ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu verhängen;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2008/56/EG sei am 15. Juli 2010 abgelaufen.
(1) ABl. L 164, S. 19.
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