14.7.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/5
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal do Trabalho do Porto (Portugal), eingereicht am 29. Mai 2012 — Sindicato Nacional dos Profissionais de Seguros e Afins/Fidelidade Mundial — Companhia de Seguros, SA
(Rechtssache C-264/12)
2012/C 209/09
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal do Trabalho do Porto
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Sindicato Nacional dos Profissionais de Seguros e Afins
Beklagte: Fidelidade Mundial — Companhia de Seguros, SA
Vorlagefragen
1.
Ist der Gleichbehandlungsgrundsatz, aus dem das Diskriminierungsverbot abgeleitet wird, dahin auszulegen, dass er für Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors gilt?
2.
Verstößt die staatliche Maßnahme, wonach gemäß dem ausschließlich auf im staatlichen Sektor oder im öffentlichen Unternehmenssektor tätige Arbeitnehmer anzuwendende Haushaltsgesetz für das Jahr 2012 im Voraus zu zahlende Urlaubsvergütungen und Weihnachtsvergütungen nicht ausgezahlt werden, gegen das Verbot von Diskriminierungen, da sie eine Diskriminierung aus Gründen der öffentlich-rechtlichen Natur der Arbeitsbeziehung mit sich bringt?
3.
Ist das in Art. 31 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte Recht auf würdige Arbeitsbedingungen dahin auszulegen, dass es verboten ist, ohne Zustimmung des Arbeitnehmers die Vergütung herabzusetzen, wenn der Vertrag nicht geändert wird?
4.
Ist das in Art. 31 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Recht auf würdige Arbeitsbedingungen dahin auszulegen, dass es das Recht auf eine angemessene Vergütung beinhaltet, die den Arbeitnehmern und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichert?
5.
Verstößt die Aussetzung der Zahlung von Urlaubsvergütungen und Weihnachtsvergütungen, wenn sie nicht die einzige zur Sanierung der öffentlichen Haushalte in einer schwerwiegenden wirtschaftlichen und finanziellen Krise des Landes mögliche, erforderliche und grundlegende Maßnahme darstellt, gegen das in Art. 31 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegte Recht, da sie den Lebensstandard sowie die finanziellen Verpflichtungen gefährdet, die die Arbeitnehmer und ihre Familien vor der Herabsetzung der Vergütung eingegangen sind, da sie nicht mit einer Kürzung ihrer jährlichen Vergütungen in Form der beiden Sondervergütungen rechneten?
6.
Verstößt die Herabsetzung von zwei Vergütungen (in Form der Aussetzung der Zahlung von Urlaubsvergütungen und Weihnachtsvergütungen), die der portugiesische Staat auf diese Weise vorgenommen hat, insoweit sie von den Arbeitnehmern weder vorhergesehen wurde noch für sie vorhersehbar war, gegen das Recht auf würdige Arbeitsbedingungen?
7.
Verstößt das Haushaltsgesetz für das Jahr 2012, wonach die Regelung, die Zahlung der bezeichneten Urlaubsvergütungen und Weihnachtsvergütungen auszusetzen, nicht von Kollektivvereinbarungen abgeändert werden kann und diesen vorgeht, gegen das Recht auf Kollektivverhandlungen?
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