8.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 273/5
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Frankreich), eingereicht am 18. Juni 2012 — Confédération paysanne/Ministre de l'alimentation, de l'agriculture et de la pêche
(Rechtssache C-298/12)
2012/C 273/08
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d'État
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Confédération paysanne
Beklagter: Ministre de l'alimentation, de l'agriculture et de la pêche
Vorlagefragen
1.
Erlaubt Art. 40 Abs. 1 und 5 der Verordnung Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 (1) es den Mitgliedstaaten sowohl unter Berücksichtigung seines Inhalts als auch seiner Zielsetzung, den Anspruch auf Anhebung des Referenzbetrags für Landwirte, deren Produktion aufgrund von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Agrarumweltmaßnahmen, denen sie während des gesamten oder eines Teils des Bezugszeitraums unterlagen, schwerwiegend beeinträchtigt wurde, auf den Vergleich zwischen dem Betrag der Direktzahlungen, die in diesen von derartigen Verpflichtungen betroffenen Jahren bezogen wurden, und dem Betrag der Direktzahlungen, die in den davon nicht betroffenen Jahren bezogen wurden, zu stützen?
2.
Erlaubt Art. 40 Abs. 2 und 5 der Verordnung Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 es den Mitgliedstaaten, den Anspruch auf Anhebung des Referenzbetrags für Landwirte, deren Produktion aufgrund von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Agrarumweltmaßnahmen, denen sie während des gesamten Bezugszeitraums unterlagen, schwerwiegend beeinträchtigt wurde, auf den Vergleich zwischen dem Betrag der im letzten von Verpflichtungen im Zusammenhang mit Agrarumweltmaßnahmen nicht betroffenen Jahr, auch wenn dieses Jahr dem Bezugszeitraum um acht Jahre vorausgeht, bezogenen Direktzahlungen und dem jährlichen Durchschnittsbetrag der Direktzahlungen im Bezugszeitraum zu stützen?
(1) Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (ABl. L 270, S. 1).
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