22.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/18
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 20. Juni 2012 — X, andere Partei: Minister van Financiën
(Rechtssache C-302/12)
2012/C 287/32
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: X
Kassationsbeschwerdegegner: Minister van Financiën
Vorlagefragen
1.
Ist die Ausübung der Steuerhoheit durch zwei Mitgliedstaaten, insbesondere die Erhebung einer Zulassungssteuer auf ein Kraftfahrzeug, in einem Fall, in dem eine Unionsbürgerin aufgrund nationaler Rechtsvorschriften in zwei Mitgliedstaaten wohnhaft ist und ein in ihrem Eigentum stehendes Kraftfahrzeug tatsächlich dauerhaft in beiden Mitgliedstaaten nutzt, unbegrenzt?
2.
Falls die erste Frage verneint wird: Kann der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Erhebung einer Zulassungssteuer in einem Fall wie dem vorliegenden berichtigende Wirkung haben, und falls dem so ist, führt dieser Grundsatz dazu, dass sich einer oder jeder der beiden Mitgliedstaaten bei der Ausübung seiner steuerlichen Befugnisse beschränken muss, und wie sollte diese Beschränkung ausgestaltet sein?
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