22.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/20
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal du travail de Huy (Belgien), eingereicht am 28. Juni 2012 — Agim Ajdini/Belgischer Staat, Dienst Beihilfen für Personen mit Behinderung
(Rechtssache C-312/12)
2012/C 287/37
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal du travail de Huy
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Agim Ajdini
Beklagter: Belgischer Staat, Dienst Beihilfen für Personen mit Behinderung
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 4 des Gesetzes über die Beihilfen für Personen mit Behinderung vom 27. Februar 1987, soweit er einzig aus Gründen der Staatsangehörigkeit einen Ausländer von Behindertenbeihilfen ausschließt, der sich legal in Belgien aufhält, im Ausländerregister eingetragen ist, starke und dauerhafte Bindungen zu Belgien aufweist und dort mit seiner Familie seit zwölf Jahren wohnt, unter Berücksichtigung des besonderen Umstands, dass dieser Ausländer Staatsangehöriger eines Drittlands ist, das offiziell Beitrittskandidat der Europäischen Union ist, mit dem europäischen Recht und insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2000/C 364/012), unter anderem mit ihren Art. 20, 21 und 26, vereinbar?
2.
Ist Art. 26 § 4 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Schiedshof mit dem europäischen Recht, insbesondere mit Art. 234 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vereinbar?
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