25.8.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 258/13
Vorabentscheidungsersuchen des Højesteret (Dänemark), eingereicht am 29. Juni 2012 — Metro Cash & Carry Danmark ApS/Skatteministeriet
(Rechtssache C-315/12)
2012/C 258/20
Verfahrenssprache: Dänisch
Vorlegendes Gericht
Højesteret
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Metro Cash & Carry Danmark ApS
Beklagter: Skatteministeriet
Vorlagefragen
1.
Sind die Richtlinie 92/12 (1) und die Verordnung Nr. 3649/92 (2) dahin auszulegen, dass ein Gewerbetreibender in einem Mitgliedstaat, der unter Umständen wie denen im Ausgangsverfahren verbrauchsteuerpflichtige Waren, die sich in diesem Mitgliedstaat im steuerrechtlich freien Verkehr befinden, verkauft und sie an seinem Geschäftssitz einem Käufer übergibt, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, ohne dass der Verkäufer bei der Beförderung oder der Organisation der Beförderung behilflich ist, prüfen muss, (i), ob der Kauf der steuerpflichtigen Waren zum Zweck der Einfuhr der Waren in den anderen Mitgliedstaat erfolgt und (ii), ob eine solche Einfuhr für private oder gewerbliche Verwendung erfolgt?
2.
Muss, wenn die erste Frage bejaht wird, der Gewerbetreibende beim Verkauf steuerpflichtiger Waren unter Umständen wie denen im Ausgangsverfahren bei der Prüfung die Vermutungsregeln bezüglich der vom Käufer mit den erworbenen Waren verfolgten Absichten anwenden?
3.
Sind, wenn die erste Frage bejaht wird, die Richtlinie 92/12 und die Verordnung Nr. 3649/92 dahin auszulegen, dass ein Verkäufer, wie er in der ersten Frage beschrieben ist, unter Umständen wie denen im Ausgangsverfahren sich weigern muss, dem Wunsch eines Käufers, verbrauchsteuerpflichtige Waren zu kaufen, nachzukommen, wenn der Käufer nicht anbietet, ihm die erste Ausfertigung des in Art. 4 der Verordnung erwähnten vereinfachten Begleitdokuments auszuhändigen, sofern mit dem Kauf die gewerbliche Verwendung der verbrauchsteuerpflichtigen Ware im Heimatstaat des Käufers beabsichtigt ist? Es wird gebeten, die Frage auch für den Fall zu beantworten, dass die in der zweiten Frage angeführten Vermutungsregeln anzuwenden sind.
4.
Führen das Inkrafttreten der Richtlinie 2008/118 (3) und die Aufhebung der Richtlinie 92/12 zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die Folgen aus der Richtlinie 92/12 für die Beantwortung der Fragen 1 bis 3?
5.
Ist die Wendung „Waren, die Privatpersonen für ihren Eigenbedarf erwerben“, in Art. 8 der Richtlinie 92/12 und Art. 32 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118 dahin auszulegen, dass sie den Einkauf verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Umständen wie denen im Ausgangsverfahren erfasst oder erfassen kann? Wird, wenn diese Frage verneint wird, der Kauf durch Art. 7 der Richtlinie 92/12 bzw. Art. 33 der Richtlinie 2008/118 geregelt?
(1) Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 76, S. 1).
(2) Verordnung (EWG) Nr. 3649/92 der Kommission vom 17. Dezember 1992 über ein vereinfachtes Begleitdokument für die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die sich bereits im steuerrechtlich freien Verkehr des Abgangsmitgliedstaats befinden (ABl. L 369, S. 17).
(3) Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. L 9, S. 12).
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