25.8.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 258/13
Vorabentscheidungsersuchen des Svea hovrätt (Schweden), eingereicht am 2. Juli 2012 — Strafverfahren gegen Daniel Lundberg
(Rechtssache C-317/12)
2012/C 258/21
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Svea hovrätt
Beteiligter des Ausgangsverfahrens
Daniel Lundberg
Vorlagefragen
1.
Ist der Begriff „nichtgewerbliche Güterbeförderung“ in Art. 3 Buchst. h der Verordnung Nr. 561/2006 (1) dahin auszulegen, dass er eine Güterbeförderung erfasst, die eine Privatperson im Rahmen ihrer Liebhabertätigkeit durchführt, die jedoch zum Teil durch finanzielle Beiträge (Sponsoring) von außenstehenden Personen oder Unternehmen finanziert wird?
2.
Ist es für die Beurteilung, was eine „nichtgewerbliche“ Beförderung ist, von Bedeutung,
a)
dass der Fahrer ausschließlich Beförderungen für eigene Rechnung durchführt?
b)
dass keine Vergütung für den Transport als solchen geleistet wird?
c)
wie hoch die finanziellen Beiträge sind und/oder wie hoch ihr Anteil am Gesamtumsatz der Liebhabertätigkeit ist?
(1) Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. L 102, S. 1).
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