22.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/22
Vorabentscheidungsersuchen des Cour de Cassation (Belgien), eingereicht am 4. Juli 2012 — État belge — SPF Finances/GIMLE SA
(Rechtssache C-322/12)
2012/C 287/40
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de Cassation
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: État belge — SPF Finances
Beklagte: GIMLE SA
Vorlagefrage
Ist Art. 2 Abs. 3, 4 und 5 der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (1) dahin auszulegen, dass er nicht nur vorsieht, dass zusätzliche Angaben im Anhang zum Jahresabschluss zu machen sind, sondern, wenn die Anschaffungskosten offensichtlich nicht dem tatsächlichen Wert der betroffenen Güter entsprechen und deshalb ein falsches Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird, auch dazu verpflichtet, vom Grundsatz der Verbuchung von Vermögensgegenständen zu den Anschaffungskosten abzuweichen und sie unmittelbar zu ihrem Weiterverkaufswert zu verbuchen, wenn dieser offenkundig ihr tatsächlicher Wert ist?
(1) ABl. L 222, S. 11.
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