22.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 287/23
Klage, eingereicht am 9. Juli 2012 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-330/12)
2012/C 287/43
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, L. Nicolae und J. Hottiaux)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 der Richtlinie 2009/140/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
gegen die Republik Polen gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV wegen Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/140/EG ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 56 095,20 Euro ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu verhängen;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 25. Mai 2011 abgelaufen.
(1) ABl. L 337, S. 37.
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