29.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 295/19
Rechtsmittel, eingelegt am 16. Juli 2012 von der Pi-Design AG, der Bodum France und der Bodum Logistics A/S gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. Mai 2012 in der Rechtssache T-331/10, Yoshida Metal Industry/HABM
(Rechtssache C-337/12 P)
2012/C 295/33
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Pi-Design AG, Bodum France und Bodum Logistics A/S (Prozessbevollmächtigte: H. Pernez, Avocate)
Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und Yoshida Metal Industry Co. Ltd
Anträge
Die Rechtsmittelführer beantragen,
—
das Urteil des Gerichts aufzuheben;
—
die Gemeinschaftsmarke 1 371 244 für nichtig zu erklären;
hilfsweise,
—
die Sache an das Gericht zurückzuverweisen, mit der Verpflichtung, bei einer Aufhebung der Entscheidung der Beschwerdekammer die Sache an diese zurückzuverweisen;
—
der Yoshida Metal Industry Co. Ltd die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführer machen geltend, dass das angefochtene Urteil aufzuheben sei, weil das Gericht gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Verordnung Nr. 207/2009 verstoßen habe, indem es bei der Ermittlung der wesentlichen Merkmale des streitigen Zeichens unzutreffende Kriterien angewandt und die ihm vorgelegten Beweise verfälscht habe.
Full & Egal Universal Law Academy