13.10.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/4
Vorabentscheidungsersuchen des Fővárosi Törvényszék (vormals Fővárosi Bíróság) (Ungarn), eingereicht am 24. Juli 2012 — Peró Gáz Kft./Balla János
(Rechtssache C-349/12)
2012/C 311/03
Verfahrenssprache: Ungarisch
Vorlegendes Gericht
Fővárosi Törvényszék (vormals Fővárosi Bíróság)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Peró Gáz Kft.
Beklagter: Balla János
Vorlagefragen
1.
Steht es mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang, wenn in einem Verfahren über die Abänderung eines Antrags auf Ungültigerklärung eines Patents die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsmittel derart ausgestaltet sind, dass das nationale Gericht nicht an die Anträge und sonstigen rechtserheblichen Erklärungen der Parteien gebunden ist, konkret, dass es von Amts wegen die seiner Ansicht nach erforderlichen Beweiserhebungen vornehmen kann?
2.
Steht es mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang, wenn in einem Verfahren über die Abänderung eines Antrags auf Ungültigerklärung eines Patents die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsmittel derart ausgestaltet sind, dass das nationale Gericht bei Erlass einer Entscheidung weder an die Verwaltungsentscheidung über den Ungültigkeitsantrag noch an den in der Verwaltungsentscheidung festgestellten Sachverhalt, noch — konkret — an die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens geltend gemachten Ungültigkeitsgründe oder die im Rahmen des Verwaltungsverfahrens erfolgten Erklärungen, Beurteilungen und Beweiserhebungen gebunden ist
3.
Steht es mit dem Recht der Europäischen Union im Einklang, wenn in einem Verfahren über die Abänderung eines Antrags auf Ungültigerklärung eines Patents die Maßnahmen, Verfahren und Rechtsmittel derart ausgestaltet sind, dass das nationale Gericht im Hinblick auf die Voraussetzungen der Neuheit oder der erfinderischen Tätigkeit prüfen muss, ob der Erfindung Priorität ab dem Datum der Anmeldung oder erst ab dem Datum der Änderung zukommt, wenn die gesetzliche Regelung es dem Anmelder zum Zeitpunkt der Anmeldung ermöglicht, nach dem Datum der Anmeldung den technischen Inhalt der Patentanmeldung und die Tragweite des beantragten Schutzes zu erweitern?
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