12.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 9/25
Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 27. Juli 2012 — Wolfgang Glatzel gegen Freistaat Bayern
(Rechtssache C-356/12)
2013/C 9/41
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Wolfgang Glatzel
Beklagter: Freistaat Bayern
Vorlagefrage:
Ist die Nummer 6.4 des Anhangs III der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (1), in der Fassung der Richtlinie 2009/113/EG der Kommission vom 25. August 2009 (2), insoweit mit Art. 20, Art. 21 Abs. 1 und Art. 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar, als diese Vorschrift — ohne die Möglichkeit einer Ausnahme vorzusehen — von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E auch dann eine Mindestsehschärfe von 0,1 auf dem schlechteren Auge verlangt, wenn diese Personen beidäugig sehen und auf beiden Augen über ein normales Gesichtsfeld verfügen?
(1) ABl. L 403, S. 18.
(2) ABI. L 223, S. 31.
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