29.9.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 295/25
Vorabentscheidungsersuchen des Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) London (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 3. August 2012 — Nnamdi Onuekwere/Secretary of State for the Home Department
(Rechtssache C-378/12)
2012/C 295/45
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) London
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Nnamdi Onuekwere
Beklagter: Secretary of State for the Home Department
Vorlagefragen
1.
Unter welchen Umständen stellt der Zeitraum der Verbüßung einer Freiheitsstrafe gegebenenfalls einen rechtmäßigen Aufenthalt im Hinblick auf den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts nach Art. 16 der Bürger-Richtlinie 2004/38 (1) dar?
2.
Falls der Zeitraum der Verbüßung einer Freiheitsstrafe nicht als rechtmäßiger Aufenthalt anzusehen ist, ist es einer Person, die eine Freiheitsstrafe verbüßt hat, gestattet, bei der Berechnung des nach der Richtlinie für den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts erforderlichen Zeitraums von fünf Jahren vor und nach der Haft zurückgelegte Aufenthaltszeiten zusammenzurechnen?
(1) Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158, S. 77).
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