13.10.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 311/7
Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski gradski sad (Bulgarien), eingereicht am 13. August 2012 — Siegfried János Schneider
(Rechtssache C-386/12)
2012/C 311/09
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Vorlegendes Gericht
Sofiyski gradski sad
Beteiligter des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführer: Siegfried János Schneider
Vorlagefrage
Ist Art. 22 Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 (1) des Rates vom 22. Dezember 2000 nur auf streitige Verfahren anwendbar, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben, oder ist diese Vorschrift auch auf Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, in denen Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, die von einem Gericht dieses Staats nach dessen nationalem Recht für partiell geschäftsunfähig erklärt worden sind und für die ein Betreuer (ebenfalls Staatsanghöriger dieses Staats) bestellt worden ist, begehren, über ihnen gehörendes und in einem anderen Mitgliedstaat belegenes unbewegliches Vermögen zu verfügen?
(1) Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001 L 12, S. 1).
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