10.11.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 343/7
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 22. August 2012 — RLvS Verlagsgesellschaft mbH gegen Stuttgarter Wochenblatt GmbH
(Rechtssache C-391/12)
2012/C 343/08
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: RLvS Verlagsgesellschaft mbH
Beklagte: Stuttgarter Wochenblatt GmbH
Vorlagefrage
Stehen Artikel 7 Absatz 2 und Nummer 11 des Anhangs I in Verbindung mit Artikel 4 und Artikel 3 Absatz 5 der Richtlinie (1) der Anwendung einer nationalen Vorschrift (hier: § 10 Landespressegesetz Baden-Württemberg) entgegen, die neben dem Schutz der Verbraucher vor Irreführungen auch dem Schutz der Unabhängigkeit der Presse dient und die im Gegensatz zu Artikel 7 Absatz 2 und Nummer 11 des Anhangs I der Richtlinie jede entgeltliche Veröffentlichung unabhängig von dem damit verfolgten Zweck verbietet, wenn die Veröffentlichung nicht durch die Verwendung des Begriffs „Anzeige“ kenntlich gemacht wird, es sei denn, schon durch die Anordnung und Gestaltung der Veröffentlichung ist zu erkennen, dass es sich um eine Anzeige handelt?
(1) Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken).
ABl. L 149, S. 22.
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