12.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 9/27
Rechtsmittel, eingelegt am 3. September 2012 vom Rat der Europäischen Union gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 14. Juni 2012 in der Rechtssache T-338/08, Stichting Natuur en Milieu, Pesticide Action Network Europe/Kommission
(Rechtssache C-404/12 P)
2013/C 9/45
Verfahrenssprache: Niederländisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Moore und K. Michoel)
Andere Verfahrensbeteiligte: Stichting Natuur en Milieu, Pesticide Action Network Europe, Europäische Kommission, Republik Polen
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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das Urteil des Gerichts vom 14. Juni 2012 in der Rechtssache T-338/08 aufzuheben;
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die Klage der Klägerinnen im ersten Rechtszug in vollem Umfang abzuweisen;
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den Klägerinnen im ersten Rechtszug die Kosten des Rates im vorliegenden Verfahren als Gesamtschuldnern aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Nach Ansicht des Rates weist das Urteil des Gerichts in der oben genannten Rechtssache Rechtsverstöße auf. Auch wenn der Rat die Feststellung des Gerichts nicht bestreite, dass die Kommission in der betreffenden Sache nicht als Gesetzgeber aufgetreten sei, so sei er doch der Ansicht, dass das Gericht die so genannte „Nakajima“ (1) und „Fediol“ (2) Rechtsprechung nicht ordnungsgemäß ausgelegt und angewandt habe. Deshalb habe das Gericht zu Unrecht entschieden, dass die Gesetzmäßigkeit der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 (3) anhand des Übereinkommens von Århus (4) über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten habe geprüft werden können.
Weiter ist der Rat der Ansicht, dass die Wahl, die der Gesetzgeber in der Verordnung Nr. 1367/2006 getroffen habe, jedenfalls mit dem Übereinkommen von Århus völlig in Einklang stehe. In dieser Hinsicht sei die Auslegung des Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Århus durch das Gericht nicht richtig, soweit es die Handlungsfreiheit, die den das Übereinkommen schließenden Parteien zukomme, verkenne.
Der Rat beantragt deshalb, das Urteil des Gerichts in der oben genannten Rechtssache aufzuheben und endgültig über diese Rechtssache zu entscheiden, indem die Klage der Klägerinnen in vollem Umfang abgewiesen werde.
(1) Urteil des Gerichtshofs vom 7. Mai 1991, Nakajima/Rat (C-69/89, Slg. 1991, I-2069).
(2) Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 1989, Fediol/Kommission (70/87, Slg. 1989, 1781).
(3) Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (ABl. L 264, S. 13).
(4) Übereinkommen von Århus vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, genehmigt mit Beschluss 2005/370/EG des Rates vom 17. Februar 2005 (ABl. L 124, S. 1).
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