27.10.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 331/15
Klage, eingereicht am 4. September 2012 — Europäische Kommission/Republik Slowenien
(Rechtssache C-406/12)
2012/C 331/24
Verfahrenssprache: Slowenisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, L. Nicolae und M. Žebre)
Beklagte: Republik Slowenien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Slowenien dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 der Richtlinie 2009/136/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG (2) über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten, der Richtlinie 2002/58/EG (3) über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verstoßen hat, dass sie nicht alle zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen oder diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
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die Republik Slowenien gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV zu verurteilen, wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung, alle Maßnahmen zur Umsetzung der angeführten Richtlinie 2009/136/EG mitzuteilen, ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 6 531,84 Euro ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu zahlen;
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der Republik Slowenien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 25. Mai 2011 abgelaufen.
(1) ABl. L 337, S. 11.
(2) ABl. L 108, S. 51.
(3) ABl. L 201, S. 37.
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