27.10.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 331/16
Klage, eingereicht am 3. September 2012 — Europäische Kommission/Republik Slowenien
(Rechtssache C-407/12)
2012/C 331/25
Verfahrenssprache: Slowenisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, L. Nicolae und M. Žebre)
Beklagte: Republik Slowenien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Slowenien dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 der Richtlinie 2009/140/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG (2) über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, der Richtlinie 2002/19/EG (3) über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung und der Richtlinie 2002/20/EG (4) über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste verstoßen hat, dass sie nicht alle zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen oder diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
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die Republik Slowenien gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV zu verurteilen, wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung, alle Maßnahmen zur Umsetzung der angeführten Richtlinie 2009/140/EG mitzuteilen, ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 6 531,84 Euro ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu zahlen;
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der Republik Slowenien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 25. Mai 2011 abgelaufen.
(1) ABl. L 337, S. 37.
(2) ABl. L 108, S. 33.
(3) ABl. L 108, S. 7.
(4) ABl. L 108, S. 21.
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