8.12.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 379/14
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 14. September 2012 — Wikom Elektrik GmbH gegen VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte mbH
(Rechtssache C-416/12)
2012/C 379/23
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Wikom Elektrik GmbH
Beklagte: VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte mbH
Vorlagefrage
Umfasst der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 2001/29/EG (1) die drahtgebundene Weitersendung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes, wenn die ursprüngliche Sendung im Sendegebiet auch drahtlos empfangen werden kann, das Werk an die Besitzer von Empfangsgeräten weitergesendet wird, die die Sendung allein oder im privaten bzw. familiären Kreis empfangen, und die Weitersendung durch ein anderes als das ursprüngliche Sendeunternehmen zu Erwerbszwecken vorgenommen wird?
(1) Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft; ABl. Nr. L 167, S. 10.
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