16.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 46/11
Vorabentscheidungsersuchen des Krajský súd v Prešove (Slowakei), eingereicht am 15. Oktober 2012 — SKP/Ján Bríla
(Rechtssache C-460/12)
2013/C 46/20
Verfahrenssprache: Slowakisch
Vorlegendes Gericht
Krajský súd v Prešove
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: SKP, k.s.
Beklagter: Ján Bríla
Vorlagefragen
1.
Sind Art. 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG (1) des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der in der vorliegenden Rechtssache fraglichen entgegenstehen, die es einem innerstaatlichen Gericht, das über den Antrag eines Gewerbetreibenden über eine verjährte Forderung gegen einen Verbraucher zu entscheiden hat, nicht ermöglicht, die Verjährung von Amts wegen zu berücksichtigen, selbst wenn von dem Verbraucher Leistungen begehrt werden, die sich aus missbräuchlichen Klauseln ergeben?
2.
Bei Verneinung der ersten Frage, sind Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen dahin auszulegen, dass das Gericht von Amts wegen verpflichtet ist, den Verbraucher auf sein Recht hinzuweisen, die Verjährung der Forderung des Gläubigers einzuwenden?
(1) ABl. L 95, S. 29.
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