26.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 26/20
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 22. Oktober 2012 — Schiebel Aircraft GmbH
(Rechtssache C-474/12)
2013/C 26/37
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführerin: Schiebel Aircraft GmbH
Belangte Behörde: Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
Vorlagefrage
Steht das Unionsrecht, insbesondere die Art. 18, 45 und 49 in Verbindung mit Art. 346 Abs. 1 lit. b AEUV, einer nationalen Vorschrift eines Mitgliedstaats wie jener im Ausgangsverfahren anzuwendenden Regelung entgegen, wonach die Mitglieder der zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organe oder der geschäftsführungs- und vertretungsbefugte Gesellschafter von gewerbetreibenden Gesellschaften, die das Gewerbe des Handels mit militärischen Waffen und militärischer Munition und der Vermittlung des Kaufes und Verkaufes militärischer Waffen und militärischer Munition ausüben wollen, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen müssen und die Staatsangehörigkeit zu einem anderen Mitgliedstaat des EWR nicht ausreicht?
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