26.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 26/26
Klage, eingereicht am 6. November 2012 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-500/12)
2013/C 26/52
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Hottiaux und H. Støvlbæk)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 der Richtlinie 2011/18/EU der Kommission vom 1. März 2011 zur Änderung der Anhänge II, V und VI der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 31. Dezember 2011 abgelaufen.
(1) ABl. L 57, S. 21.
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