2.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/5
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per la Puglia (Italien), eingereicht am 19. November 2012 — Dirextra Alta Formazione S.r.l./Regione Puglia
(Rechtssache C-523/12)
2013/C 32/07
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale Amministrativo Regionale per la Puglia
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Dirextra Alta Formazione S.r.l.
Beklagte: Regione Puglia
Vorlagefrage
Ist eine Vorschrift wie die in Art. 2 Abs. 3 des im regionalen Bereich geltenden Gesetzes Nr. 12/2009 der Region Apulien enthaltene, die den Zugang zum Markt für die Erbringung einiger spezifischer Dienstleistungen, die zur Erhöhung des lokalen Unterrichtsniveaus bestimmt sind (Durchführung von Master-Studiengängen nach der Erlangung eines akademischen Grades), dadurch restriktiv regelt, dass sie ihn von der Erfüllung eines einzigen Erfordernisses (Stundenmenge verteilt über eine unbegründeter Weise zu lange Zeitspanne) abhängig macht, das im Verhältnis zur Ratio der Gemeinschaftsmaßnahme (Steigerung der Qualität der Ausbildung und daher Auswahl von Personen, die über eine geeignete Qualifikation verfügen) willkürlich ausgewählt und formuliert und auf die konkrete Dauer der spezifischen Dienstleistung nicht abgestimmt ist, mit den Art. 56ff. und 101 ff. (früher Art. 49 und 81 ff.) sowie mit den Art. 107 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (in der seit dem 1. Dezember 2009 geltenden Fassung) und mit den Grundsätzen des Wettbewerbs, der Verhältnismäßigkeit, der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung, die sich aus den vorgenannten Rechtsvorschriften ableiten lassen, auch in Verbindung mit den Art. 9 und 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Art. 2 des diesbezüglichen Zusatzprotokolls sowie den Art. 11 und 14 der Charta der Grundrechte vereinbar?
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