26.1.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 26/38
Klage, eingereicht am 26. November 2012 — Europäische Kommission/Republik Slowenien
(Rechtssache C-538/12)
2013/C 26/71
Verfahrenssprache: Slowenisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, A. Tokár und D. Kukovec)
Beklagte: Republik Slowenien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Slowenien dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 72 Abs. 1 der Richtlinie 2009/81/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG (2) und 2004/18/EG (3) verstoßen hat, dass sie nicht alle zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen oder diese jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
die Republik Slowenien gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV zu verurteilen, ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 7 038,72 Euro ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu zahlen;
—
der Republik Slowenien nach Art. 260 Abs. 3 AEUV die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 21. August 2011 abgelaufen.
(1) ABl. L 216, S. 76.
(2) ABl. L 134, S. 1.
(3) ABl. L 134, S. 114.
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