16.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 46/15
Klage, eingereicht am 27. November 2012 — Europäische Kommission/Republik Polen
(Rechtssache C-544/12)
2013/C 46/28
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, K. Simonsson und J. Hottiaux)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 1 und 6 Abs. 2 sowie den Art. 7, 8, 9 und 13 der Richtlinie 2009/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über Flughafenentgelte (1) verstoßen hat, dass sie sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen hat oder sie der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
gegen die Republik Polen gemäß Art. 260 Abs. 3 AEUV wegen Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 2009/12/EG ein Zwangsgeld in Höhe von täglich 75 002,88 Euro ab dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache zu verhängen;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2009/12/EG sei am 15. März 2011 abgelaufen.
(1) ABl. L 70, S. 11.
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