9.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 38/15
Klage, eingereicht am 6. Dezember 2012 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-572/12)
2013/C 38/22
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Hetsch, E. Manhaeve, A. Tokár)
Beklagter: Königreich der Niederlande
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 72 Abs. 1 der Richtlinie 2009/81/EG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (1) verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgestellt hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich der Niederlande nach Art. 260 Abs. 3 AEUV die Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 57 324,80 Euro pro Tag ab der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache aufzuerlegen;
—
dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sei am 21. August 2011 abgelaufen.
(1) ABl. L 216, S. 76.
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