23.2.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 55/7
Rechtsmittel, eingelegt am 18. Dezember 2012 von Lancôme parfums et beauté & Cie gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 5. Oktober 2012 in der Rechtssache T-204/10, Lancôme parfums et beauté & Cie/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
(Rechtssache C-593/12 P)
2013/C 55/10
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Lancôme parfums et beauté & Cie (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. von Mühlendahl)
Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle); Focus Magazin Verlag GmbH
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
das Urteil des Gerichts vom 5. Oktober 2012 in der Rechtssache T-204/10 aufzuheben;
—
dem Amt die Kosten der Verfahren vor dem Gerichtshof und vor dem Gericht sowie vor der Beschwerdekammer des Amts aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Nach Ansicht der Rechtsmittelführerin ist das Urteil aus folgenden Gründen aufzuheben:
Erstens habe das Gericht dadurch gegen Art. 53 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 (1) in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 verstoßen, dass es entschieden habe, das Amt sei zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, die Marke FOCUS COLOR müsse wegen Verwechslungsgefahr für ungültig erklärt werden.
Zweitens habe das Gericht dadurch einen wiedergutzumachenden Rechtsfehler begangen, dass es das Vorbringen der Klägerin zurückgewiesen habe, die Geltendmachung von auf die Marke FOCUS gestützten Rechten stelle einen „Rechtsmissbrauch“ dar.
(1) Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).
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