6.4.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 101/7
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Hannover (Deutschland) eingereicht am 21. Dezember 2012 — Pia Braun gegen Region Hannover
(Rechtssache C-603/12)
2013/C 101/13
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Hannover
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Pia Braun
Beklagte: Region Hannover
Vorlagefrage
Steht das durch Artikel 20 und 21 AEUV einem Unionsbürger verliehene Recht auf Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit in einem Fall wie dem vorliegenden, der dadurch geprägt ist, dass eine Auszubildende, die noch bei ihren Eltern lebt, die ihrerseits in einem EU-Nachbarstaat Deutschlands wohnen und als Grenzgänger in Deutschland arbeiten, Ausbildungsförderung für eine Ausbildung in einem EU-Drittstaat begehrt, einem Regelungssystem des nationalen Rechts entgegen, wonach deutschen Staatsangehörigen mit einem ständigen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den Besuch einer in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gelegenen Ausbildungsstätte Ausbildungsförderung nur dann gewährt werden kann, wenn besondere Umstände des Einzelfalls die Förderung rechtfertigen, und wonach die Bewilligung von Ausbildungsförderung im Übrigen nur nach Ermessen der zuständigen Behörde gewährt wird?
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