20.4.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 114/23
Vorabentscheidungsersuchen des Debreceni Munkaügyi Bíróság (Ungarn), eingereicht am 31. Dezember 2012 — József Dutka/Mezőgazdasági és Vidékfejlesztési Hivatal
(Rechtssache C-614/12)
2013/C 114/34
Verfahrenssprache: Ungarisch
Vorlegendes Gericht
Debreceni Munkaügyi Bíróság
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: József Dutka
Beklagter: Mezőgazdasági és Vidékfejlesztési Hivatal
Vorlagefragen
1.
Kann in Anbetracht von Art. 6 EUV und Art. 30 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union davon ausgegangen werden, dass das Unionsrecht im Sinne von Art. 51 Abs. 1 der Charta anwendbar ist, wenn das innerstaatliche Recht eine automatische Beendigung von Arbeits- oder Dienstverhältnissen oder ihre Beendigung durch Auflösung vorsieht?
2.
Sollte die erste Frage bejaht werden: Kann Art. 30 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Weise ausgelegt werden, dass er ein Verbot für ungerechtfertigte Entlassungen aufstellt oder es jedenfalls insoweit aufstellt, als dass sich die Gründe für die Entlassung eindeutig aus dem Dokument ergeben müssen, durch das das Rechtsverhältnis beendet wird, und der Arbeitnehmer ihre Richtigkeit und Sachgemäßheit überprüfen können muss?
3.
Sollte dies der Fall sein: Verstößt eine nationale Regelung, nach der der Mitgliedstaat ausschließlich bei Rechtsverhältnissen, bei denen der Staat durch seine staatlichen Verwaltungsbehörden als Arbeitgeber handelt, die Möglichkeit hat, einen Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen zu entlassen, gegen die sich aus Art. 30 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergebende Pflicht zur Rechtfertigung von Entlassungen?
Full & Egal Universal Law Academy