22.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 85/25
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 11. Februar 2014 — Armani/Kommission
(Rechtssache F-65/12) (1)
(Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Familienzulagen - Anspruch auf die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Unterhaltsberechtigtes Kind - Kind der Ehefrau des Klägers)
2014/C 85/41
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Enrico Maria Armani (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und V. Joris)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, dem Kläger keine Familienzulage für den aus einer früheren Ehe stammenden Sohn seiner Ehefrau zu gewähren
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung vom 17. August 2011, mit der die Europäische Kommission es abgelehnt hat, Herrn Armani den Anspruch auf eine Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder für das Kind seiner Ehefrau zuzuerkennen, wird aufgehoben.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Herrn Armani entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 243 vom 11.8.2012, S. 34.
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