28.4.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 129/36
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 12. März 2014 — CR/Parlament
(Rechtssache F-128/12) (1)
((Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Familienzulagen - Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder - Rückforderung zuviel gezahlter Beträge - Täuschungsabsicht gegenüber der Verwaltung - Beweis - Unanwendbarkeit der Fünfjahresfrist für die Rückforderung zuviel gezahlter Beträge - Einrede der Rechtswidrigkeit - Vorgerichtliches Verfahren - Grundsatz der Übereinstimmung - Einrede der Rechtswidrigkeit, die erstmals in der Klage erhoben wurde - Zulässigkeit))
2014/C 129/43
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: CR (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Salerno und B. Cortese)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: V. Montebelle-Demogeot und E. Taneva)
Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und A. Bisch)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, vom Kläger nach Art. 85 Abs. 2 des Statuts sämtliche ihm ohne rechtlichen Grund gezahlten Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder zurückzufordern und nicht nur die Zahlungen der letzten fünf Jahre
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
CR trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die dem Europäischen Parlament entstandenen Kosten zu tragen.
3.
Der Rat der Europäischen Union trägt als Streithelfer seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 26 vom 26.1.2013, S. 73.
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