1.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 31/20
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 11. Dezember 2013 — A/Kommission
(Rechtssache F-142/12) (1)
(Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit - Unfall oder Berufskrankheit - Art. 73 des Statuts - Dauernde Teilinvalidität - Schadensersatzklage)
2014/C 31/34
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: A (S., Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cambier, A. Paternostre und G. Ladrière)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Joris und Rechtsanwältin C. Mélotte)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission über den vom Kläger nach Art. 73 des Statuts gestellten Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit, mit der ihm ein Grad der dauernden Teilinvalidität von 20 % zuerkannt und der Zeitpunkt der Konsolidierung auf den 25. Februar 2010 festgesetzt wird, sowie auf Ersatz seines materiellen und immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 11. Januar 2012, mit der das nach Art. 73 des Statuts der Beamten der Europäischen Union infolge der Berufskrankheit von Herrn A. eröffnete Verfahren abgeschlossen wurde, wird aufgehoben.
2.
Die Europäische Kommission wird verurteilt, an Herrn A. einen Betrag von 3 500 Euro zu zahlen.
3.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten von Herrn A zu tragen.
(1) ABl. C 26 vom 26.1.2013, S. 77.
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