15.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 198/48
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 29. April 2015 — CJ/ECDC
(Rechtssachen F-159/12 und F-161/12) (1)
((Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Befristeter Vertrag - Kündigung - Vertrauensbruch - Anspruch auf rechtliches Gehör - Verstoß))
(2015/C 198/66)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: CJ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Kolias)
Beklagter: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Prozessbevollmächtigte: zunächst R. Trott im Beistand der Rechtsanwälte A. Duron und D. Waelbroeck, dann J. Mannheim und A. Daume im Beistand der Rechtsanwälte A. Duron und D. Waelbroeck)
Gegenstand der Rechtssache F-159/12
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag des Klägers zu kündigen, auf seine Wiederverwendung und auf Zahlung der Differenz, zuzüglich Zinsen, zwischen den Bezügen, die er weiter hätte erhalten können, und der erhaltenen Entschädigung
Gegenstand der Rechtssache F-161/12
Klage auf Ersatz des dem Kläger durch seine Entlassung entstandenen immateriellen Schadens zuzüglich Zinsen
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung des Direktors des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten vom 24. Februar 2012, den Vertrag von CJ als Vertragsbediensteter zu kündigen, wird aufgehoben.
2.
Im Übrigen wird die Klage in der Rechtssache F-159/12 abgewiesen.
3.
Die Klage in der Rechtssache F-161/12 wird abgewiesen.
4.
In der Rechtssache F-159/12 trägt jede Partei ihre eigenen Kosten.
5.
In der Rechtssache F-161/12 trägt CJ seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten entstandenen Kosten zu tragen.
6.
In der Rechtssache F-159/12 wird CJ verurteilt, an das Gericht einen Betrag von 2 000 Euro zur Erstattung eines Teils der diesem entstandenen vermeidbaren Kosten zu zahlen.
(1) ABl. C 63 vom 2.3.2013, S. 26, und ABl. C 55 vom 23.2.2013, S. 27.
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