3.8.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 225/86
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 15. April 2013 — Andersen/Rechnungshof
(Rechtssache F-1/12) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Art. 78 des Statuts - Teilweise offensichtlich unzulässige und teilweise offensichtlich unbegründete Klage)
2013/C 225/198
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Henrik Andersen (Hals, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und A. Tymen)
Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, N. Scafarto und B. Schäfer)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofs, die Einbußen, die dem Kläger infolge der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit entstanden sein sollen, nicht zu ersetzen
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
2.
Herr Andersen trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften zu tragen.
(1) ABl. C 133 vom 5.5.2012, S. 29.
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