21.12.2013
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 377/23
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 7. November 2013 — Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-19/12) (1)
(Öffentlicher Dienst - Art. 34 Abs. 1 und 6 der Verfahrensordnung - Innerhalb der Klagefrist per Telefax eingegangene Klageschrift - Eigenhändige Unterschrift des Rechtsanwalts, die von jener auf der per Post versandten Urschrift der Klageschrift abweicht - Verspätung der Klage - Offensichtliche Unzulässigkeit - Nichtvorliegen)
2013/C 377/52
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayer und J. Baquero Cruz sowie Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung des Vermerkes der Kommission, der eine oder mehrere Entscheidungen zur dienstrechtlichen Stellung des Klägers enthält, und auf Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 138 vom 12.5.2012, S. 34.
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