24.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 421/54
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 30. September 2014 — DM/GEREK
(Rechtssache F-35/12) (1)
((Öffentlicher Dienst - Vertragsbediensteter - Einstellungsbedingungen - Ärztliche Einstellungsuntersuchung - Art. 100 BSB - Medizinischer Vorbehalt - Entlassung nach Ablauf der Probezeit - Gegenstandslos gewordene Aufhebungsanträge - Aufstellung eines medizinischen Vorbehalts bei der Einstellung des Betroffenen durch eine andere Agentur der Europäischen Union - Keine Auswirkung - Erledigung))
2014/C 421/75
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: DM (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und S. Orlandi, dann Rechtsanwälte D. Abreau Caldas, J.-N. Louis und S. Orlandi)
Beklagter: Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Prozessbevollmächtigte: M. Chiodi sowie Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, auf den Kläger ab Dienstantritt eine medizinische Vorbehaltsklausel anzuwenden, und der Entscheidung, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen worden ist
Tenor des Beschlusses
1.
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
2.
Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die DM entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 138 vom 12.05.2012, S. 37.
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